Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 14.10.2003 - A 5 K 13184/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26288
VG Stuttgart, 14.10.2003 - A 5 K 13184/03 (https://dejure.org/2003,26288)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2003 - A 5 K 13184/03 (https://dejure.org/2003,26288)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - A 5 K 13184/03 (https://dejure.org/2003,26288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eine posttraumatische Belastungsstörung begründet hinsichtlich der Türkei kein Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2002 - A 12 S 907/00

    Türkei: medizinische Versorgung

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2003 - A 5 K 13184/03
    Auch wenn es bei der therapeutischen Weiterbehandlung von aus Westeuropa zurückkehrenden Patienten auf Grund unterschiedlicher Behandlungskonzepte Probleme, auch gravierende, geben kann, zählen doch zu den Behandlungskonzepten, wie in Westeuropa üblich, unter anderem die Psychotherapie mit Relaxationstraining, Atemtraining, Förderung des positiven Denkens und Selbstgespräche, kognitive Therapie und Spieltherapie sowie daneben Medikationen wie Antidepressiva und Benzodiazepine (vgl. Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 09.10.2002, Anlage; vgl. zur Behandlungsmöglichkeit auch ausführlich VGH Baden-Württ., Urteil vom 07.11.2002 - A 12 S 907/00 -).

    Dieser Zusammenhalt und ggf. auch der im Stammesverband bewirkt, dass besser gestellte Mitglieder sich stets bemühen, den schlechter gestellten zu helfen, sofern diese nicht selbst ihre Existenz sichern können ( vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.11.2002 a.a.O.).

    Sie ist erheblich, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 07.11.2002 - A 12 S 907/00 -).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2003 - A 5 K 13184/03
    Wenn schon eine allgemeine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG für die aus Europa zurückkehrenden angolanischen Kleinkinder (als Gruppe) angenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil v.12.7.2001 - 1 C 5/01 - aaO), werden kurdische traumatisierte Folteropfer erst recht nicht anderes beurteilt werden können.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2003 - A 5 K 13184/03
    Es kann keine Rede davon sein, dass der Kläger infolge der Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 1 C 2/01 - NVwZ 2001, 1420).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2003 - A 5 K 13184/03
    Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass selbst durch eine fehlende Behandlung in der Türkei im Falle der Abschiebung eine "wesentliche Gesundheitsverschlechterung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, InfAuslR 1998, 189) wegen des traumatisierenden Ereignisses eintreten würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht